Unbedenklichkeitsbescheinigung

Hier sehen Sie die vollständige Anfrage
Unbedenklichkeitsbescheinigung, eingegangen am 14.11.2008.
Sie als Anbieter oder Lieferant der angefragten Produkte können zu dieser Anfrage ein Angebot abgeben und so neue Kunden für Ihr Unternehmen aquirieren.
Fordern Sie die jeweiligen Kontaktdaten zur gewünschten Anfrage bei uns an.


Anfrage Unbedenklichkeitsbescheinigung vom 14.11.2008
Text zur Anfrage Sehr geehrte Damen und Herren, wir erhalten von Zeit zu Zeit Anfragen von Kunden, die Produkte aus Ihrem Haus implantiert haben. Die Frage bezieht sich darauf, ob diese Kunden das medizinisch zertifizierte hhp-Massagesystem nutzen können. Informationen zu diesem Massagesystem, dass nach dem MPG in der Klasse 2A als Medizinprodukt zertifiziert ist, finden Sie unter www.hhp-deutschland.de . Um diesen Kundenwünschen nach zu gehen, haben wir ein TÜV Gutachten in Auftrag gegeben. Dieses bescheinigt eine magnetische Flussdichte, die weit unter dem Grenzwert der uns bekannten Herzschrittmachern liegt. Im Anhang haben wir die EMV Prüfung inklusive der gutachterlichen Prüfung bezüglich der magnetischen Flussdichte angefügt. Aus diesen Unterlagen geht hervor, dass das hhp-Massagesystem Ihre Herzschrittmacher und Defibrillatoren nicht beeinflussten kann. Sofern wir nichts Gegenteiliges von Ihnen hören, werden wir Kunden Ihres Hauses auf Anfrage die Unbedenklichkeit der Nutzung des hhp- Massagesystem bestätigen. Einige Hersteller haben uns auch eine formlose Unbedenklichkeitsbestätigung ausgestellt. Wenn Sie dies ebenfalls veranlassen könnten, bedanken wir uns im Voraus für Ihre Bemühungen. Auf Ihre geschätzte Rückantwort freut sich Dr. Roland Stutz Mitglied des wissenschaftlichen Beirats der Fa. hhp in Karlsruhe Dr. Roland Stutz Geschäftsführer Mediduc GmbH Hanauer Landstrasse 291 60314 Frankfurt
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